B.06 Alle gegen einen? - Einer gegen alle?
Kollektive Bindungen vs. individuelle Freiheit in der Governance von Familienunternehmen
Innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens können Gesellschafterinnen und Gesellschafter untereinander die Geltung von Regelungen vereinbaren, die ihnen für eine wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit der Gesellschaft am Markt unerlässlich erscheinen. Diese gesellschaftsvertraglichen Normen kollidieren häufig mit privatautonom getroffenen Entscheidungen des Einzelnen und haben Auswirkungen auf die rechtliche Stellung von an der Gesellschaft nicht beteiligten Dritten. So entspricht es beispielsweise ständiger Praxis, dass in der Satzung der Gesellschaft die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrags vereinbart, die Zulässigkeit eines Nieß- brauchs an Gesellschaftsanteilen ausgeschlossen oder die Einhaltung einer Mindestbeteiligungsquote angeordnet wird. Wie verhalten sich solche statutarischen Regelungen etwa zu später von einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern getätigten Rechtsgeschäften, die den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben nicht genügen? Gibt es einen Vorrang des Gesellschaftsrechts vor individuellen Vereinbarungen? Wie stünde dies im Einklang etwa mit der verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit?
In diesem Workshop sollen die rechtlichen Grundlagen der Thematik dargestellt und die praktisch wichtigsten Fragen beantwortet werden. Die Referenten stammen sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Beratungspraxis.
PD Dr. iur. habil. Christoph Schreiber
PD Dr. iur. habil. Christoph Schreiber studierte Rechtswissenschaft an der Universität zu Kiel, wo er 2005 sein erstes Staatsexamen ablegte. 2007 promovierte er an der Universität Münster und absolvierte 2009 sein zweites Staatsexamen in Hamburg. Nach seiner Habilitation an der Universität Erlangen-Nürnberg übernahm er zum 1. Oktober 2017 vertretungshalber den Lehrstuhl für Recht der Familienunternehmen am WIFU, Universität Witten/Herdecke
Dr. iur. Rainer Kögel
Rechtsanwalt Dr. iur. Rainer Kögel studierte Rechts- und Politikwissenschaften an der Universität Tübingen und der Georgetown University, Washington D.C. Er promovierte 1996 an der Universität Tübingen und erhielt 1997 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Seit 2002 ist er Partner der Sozietät Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz und seit 2008 Lehrbeauftragter der Universität Witten/Herdecke.